In Portugal unterliegt es dem Käufer, alle mit dem Immobilienkauf verbundenen Kosten zu tragen. Dies schließt notarielle Gebühren, Stempelgebühren, Grundbuchgebühren und Grunderwerbssteuer ein. Sofern nicht anderes vereinbart, werden die Maklergebühren vom Verkäufer übernommen.

Die genauen Kosten variieren je nach Region sowie Wert und Art der Immobilie. Sie sollten jedoch üblicherweise davon ausgehen, dass die mit einem Immobilienerwerb verbunden zusätzlichen Kosten etwa 10-15 Prozent des Kaufpreises betragen. (nachstehend finden Sie die detaillierten Kosten)

 

Gesetzliche Kosten

Notargebühren: Rechnen Sie bitte mit etwa 0,8 % für Notargebühren, 0,8 % für Stempelgebühren (Imposto de selo) und 150 EUR für den Grundbucheintrag.

Weitere gesetzliche Kosten: In UK und Portugal betragen diese normalerweise etwa 1 bis 2 % plus VAT/IVA/MwSt.

 

Weitere Kosten des Immobilienerwerbs

Grundschuld-Bearbeitungsgebühr: Diese an Ihren Kreditgeber zu zahlende Gebühr beträgt in etwa 1,5 bis 2 % der Darlehenssumme.

Vermessung: Wenn Sie sich entscheiden, eine Vermessung durchführen zu lassen, muss dies ebenfalls berücksichtigt werden und schlägt mit etwa 0,5 bis 1,5 % des Kaufpreises zu Buche. Unter Umständen sind Käufer dazu verpflichtet, beim Kauf die Raten des ersten Jahres zu zahlen.